Leitlinien für ein Schutzkonzept

Das Tharpaland Kadampa Meditationszentrum e.V. hat zum 15.03.2024 Leitlinien zum Schutz von Gästen und Bewohnern verabschiedet. Diese Leitlinien gelten für Vorstand, Leitungsverantwortliche, Bewohner und alle ehrenamtlichen Helfer des Tharpaland Kadampa Meditationszentrums e.V. Sie alle verpflichten sich, diese Leitlinien und die darin beschriebenen Verfahren anzunehmen und einzuhalten.

Ziel ist es, dem Vorstand, den Leitungsverantwortlichen, den Bewohnern und allen ehrenamtlichen Helfern des Tharpaland Kadampa Meditationszentrums e.V. Leitlinien für den Schutz und die Sicherheit aller Personen in die Hand zu geben, die mit dem Verein in Berührung kommen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und anderen vulnerablen Gruppen. Des Weiteren soll in dieser Weise das Risiko für schädigendes Verhalten gemindert bzw. Hilfe gewährleistet werden.

Leitbild

Das Tharpaland Kadampa Meditationszentrum e.V. („der Verein“) verpflichtet sich, seine Aktivitäten so zu organisieren und durchzuführen, dass das Wohlergehen aller, die mit dem Verein in Berührung kommen, insbesondere das von Kindern, Jugendlichen und anderen vulnerablen Gruppen, gewährleistet und geschützt wird.

Der Vereinszweck ist die Förderung des buddhistischen Glaubens und eine grundlegende Verpflichtung der Anhänger des buddhistischen Glaubens ist es, anderen keinerlei Schaden zuzufügen. In Das interne Reglement der Neuen Kadampa Tradition – internationale Union des Kadampa Buddhismus – das für den Verein als Mitglied des Dachverbands der NKT-IKBU bindend ist –, heißt es, dass der Verein immer eine reine, friedliche und harmonische Gesellschaft bleiben soll. Vorstand, Leitungsverantwortliche, Bewohner und ehrenamtliche Helfer verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex zu befolgen.

Jeder, der mit dem Verein in Berührung kommt, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere vulnerable Gruppen, hat ein gleiches Anrecht auf Schutz vor jeder Form von Schädigung durch Gewalt und Missbrauch, ungeachtet Alter, Behinderung, Geschlecht, Rasse, religiösem Hintergrund und (sexueller) Identität. Dazu zählen nicht nur sexuelles Fehlverhalten, sondern auch Mobbing, Stalking und andere Formen übergriffigen Verhaltens.

Kind und Jugendlicher ist jeder unter 18 Jahren; andere vulnerable Personen sind alle Erwachsenen, die aufgrund von Alter, körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen und Erkrankungen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen und sich zu beschützen, sondern auf Hilfe und Schutz durch andere angewiesen sind.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche während ihres Aufenthalts im Tharpaland e. V. nicht von der elterlichen Fürsorgepflicht entbunden sind bzw. der Verein im Grundsatz nicht aufsichtspflichtig ist.

Als Obfrau (Vertrauensperson) wurde mit Sara de la Cal eine Bewohnerin und ehrenamtliche Helferin des Vereins designiert.

Wie werden Schutz und Sicherheit gewährleistet?

  • Ernennung einer Obperson durch den Verein
  • Berücksichtigung des Schutzkonzepts in allen Bereichen der Vereinstätigkeit
  • Assessment aller ehrenamtlichen Helfern und Bewohner durch den Verein vor Beginn ihrer Tätigkeit sowie professionelle und sichere Speicherung ihrer Daten
  • Jährliche Unterrichtung über Schutzkonzept für Leitungsverantwortliche, ehrenamtliche Helfer und Bewohner, und Partizipationsprozess für die Genannten
  • Einbeziehung von Fachberatungsstellen, insbesondere der Koordinationsstelle für Kinder und Jugendliche im Landkreis Oberhavel
  • Anwendung des Beschwerdeverfahrens für einen angemessenen Umgang mit Anschuldigungen gegen ehrenamtliche Helfer und Bewohner
  • Schaffung und Aufrechterhaltung eines Anti-Mobbing-Umfelds und Gewährleistung von Verfahren, die einen wirksamen Umgang mit Fällen von Mobbing ermöglichen
  • Anwendung von 12§3 des Internen Reglements bei nachweislich unangemessenem Verhalten von Vorstand, Leitungsverantwortlichen, Bewohnern oder ehrenamtlichen Helfern
  • Gewährleistung, dass Beschwerdeführer fair und ohne Diskriminierung behandelt werden

Beschwerdeverfahren

  • Anliegen, die Sicherheit und den Schutz von Personen betreffen, die mit dem Verein in Berührung kommen, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere vulnerable Gruppen, sollten der designierten Obperson (derzeit Sara de la Cal) mitgeteilt werden.
  • Wenn das Anliegen die Obperson selbst betrifft oder diese abwesend ist, sollte es dem Verwaltungsdirektor (derzeit Kelsang Roma) mitgeteilt werden.
  • Die Person, die das Anliegen äußert, muss ihre Beobachtungen noch am selben Tag klar, präzise und sachlich in Schriftform dokumentieren.
  • Der Obmann bzw. die Obfrau entscheidet, ob und inwieweit weitere Schritte eingeleitet werden, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der entsprechenden Koordinationsstellen des Landkreises und den Vertretern des Dachverbands

Notfallplan: Leitlinien für Umgang mit Personen, die eine Schädigungs-oder Missbrauchserfahrung offenlegen

Wenn jemand offenlegt, dass er oder sie geschädigt oder missbraucht wurde, sollte die Person, der dies anvertraut wird, damit wie folgt umgehen:

  • Sie sollte der Person zuhören, ohne schockiert oder ungläubig zu sein;
  • der Person die Möglichkeit geben, frei zu sprechen;
  • die Person beruhigen, ohne jedoch Versprechungen zu machen, die möglicherweise nicht eingehalten werden können, beispielsweise keine Vertraulichkeit zusagen, da es notwendig sein könnte, den Fall an die zuständigen behördlichen Stellen etc. weiterzuleiten;
  • betonen, dass es richtig ist, über Missbrauch oder Schädigung zu informieren;
  • zuhören, anstatt direkte Fragen zu stellen;
  • den mutmaßlichen Täter nicht kritisieren;
  • erklären, was als nächstes zu tun ist und wer zu informieren ist, und dabei die folgenden Leitlinien zur Dokumentation einer Offenlegung anwenden:

Leitlinien zur Dokumentation einer Offenlegung

  • Zeitnahe Anfertigung einer Gesprächsnotiz. Diese ist im Original aufzubewahren, als mögliches Beweismittel.
  • Die Gesprächsnotiz sollte Datum, Uhrzeit und Ort der Offenlegung sowie wörtliche Aussagen und ggf. nonverbales Verhalten des Betroffenen dokumentieren. Spuren von Verletzungen können fotografisch oder durch eine Zeichnung dokumentiert werden.
  • Aussagen und Beobachtungen sollten klar, präzise und sachlich, d.h. ohne eigene Mutmaßungen dokumentiert werden und unverzüglich und auf direktem Weg an die Obperson überreicht werden.

Vertraulichkeit

  • Jede Information über Schädigung oder Missbrauch sollte unverzüglich an die Obperson weitergeleitet werden, die diese diskret und vertraulich behandelt;
  • jeglicher Zugriff auf personenbezogene Daten durch Leitungsverantwortliche und ehrenamtliche Helfer darf nur im Einklang mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen erfolgen;
  • Von Leitungsverantwortlichen, Bewohnern und ehrenamtlichen Helfer wird erwartet, dass sie jeden Verdachtsfall diskret und vertraulich behandeln, wobei die Sicherheit und die Privatsphäre der betroffenen Person (oder Personen) oberste Priorität haben.